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Die wesentlichen Regelungen des Strafverfahrens sind in der Strafprozessordnung (StPO) normiert. Die StPO gehört zu den so genannten Reichsjustizgesetzen von 1871. Die StPO unterliegt jedoch ständigen und häufigen Änderungen. Gewöhnlich wird sie mehrmals im Jahr vom Gesetzgeber geändert, um die Regeln des Strafprozesses an wirkliche oder vermeintliche Bedürfnisse der Strafverfolgungspraxis und (technische) Entwicklungen anzupassen. Wie kaum ein anderes Gesetz ist die StPO das Spiegelbild technischer und gesellschaftlicher Entwicklungen.
Der Karlsruher Kommentar ist nunmehr in der 6. Auflage erschienen und bringt die Kommentierung der Strafprozessordnung auf den Literatur- und Rechtsprechungstand vom März 2008. Es ist die erste Auflage nach dem Tod des Begründers und bisherigen Herausgebers des Werkes Präsident des Bundesgerichtshofs a.D. Prof. Gerd Pfeiffer, so dass nunmehr das Werk vom Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Rolf Hannich herausgeben wird. Auch hat sich seit der 5. Auflage aus dem Jahr 2003 das Autorenteam nicht unerheblich gewandelt. Es umfasst nunmehr 22 Personen, die bis auf drei Ausnahmen allesamt als Richter oder Bundesanwälte am Bundesgerichtshof tätig sind oder waren.
Im Karlsruher Kommentar werden die Normen der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) erläutert. In der aktuellen Auflage werden beispielsweise die tief greifenden Änderungen durch das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“, das Opferrechtsreformgesetze, die Justizmodernisierungsgesetze sowie das Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten besprochen.
Der Karlsruher Kommentar nimmt bewusst eine Position zwischen den so genannten Kurz- oder Handkommentaren und den Großkommentaren ein, die er ausgezeichnet ausfüllt. Die Kommentierung trifft fast immer die richtige Mischung aus Prägnanz und wissenschaftlichem Tiefgang. Gerade für die Lösung schwieriger Probleme aus der StPO hat sich der Blick in den Karlsruher Kommentar für eine große Zahl von Strafrechtspraktikern als unverzichtbares Hilfsmittel herausgestellt. Die einzelnen Normen der StPO, des GVG und der EMRK werden sehr ausführlich, gut gegliedert und mit viel Tiefgang erläutert. Dabei kommt dem Kommentar besonders zugute, dass er von Praktikern für Praktiker verfasst wird, so dass die Schwerpunkte an deren Bedürfnissen an vertieften Erläuterungen ausgerichtet sind. Zudem kommt dem Kommentar zugute, dass die Autoren aus dem Umfeld des Bundesgerichtshofs entstammen, mithin an der Lösung und Entscheidung der Probleme und Auslegungsstreits aktiv mitwirken. Obgleich man deswegen auch erkennen kann, dass die Herangehensweise an die einzelnen Fragestellungen vorrangig aus dem Blickwinkel der Justiz erfolgt, zeigen die Autoren auch argumentative, wissenschaftliche Selbstständigkeit. Es werden also nicht nur die höchstrichterlichen Lösungen vertreten und verteidigt, sondern diese auch durchaus hinterfragt. Die Kommentierung bereichert auch die wissenschaftliche Diskussion über das Strafprozessrecht.