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Die Zivilprozessordnung wird während des Jurastudiums zumeist sehr stiefmütterlich behandelt; es steht ja auch die Vermittlung der Kenntnisse im materiellen Zivilrecht im Vordergrund. Im Referendariat und in der Praxis nehmen die prozessualen Regelungen erheblich an Bedeutung zu und entscheiden mitunter, ob man ein Recht auch tatsächlich durchsetzen kann. Im Zentrum der zivilprozessrechtlichen Regelungen steht die Zivilprozessordnung (ZPO), deren Normen im vorliegenden Kommentar erläutert werden.
Der von Heinz Thomas und Hans Putzo begründete Kommentar zur Zivilprozessordnung (ZPO) ist nunmehr bereits in seiner 28. Auflage erschienen. Zum ersten Mal zeichnet sich für die Bearbeitung keiner der beiden Mitbegründer mehr verantwortlich, sondern Hüßtege und Reichold. Der Qualität des Werkes hat der Wechsel jedoch keinen Abbruch getan. Die Kommentierung des Thomas/Putzo richtet sich immer mehr an den Bedürfnissen der Referendare aus. Jedoch ist der Kommentar gerade dadurch auch für Praktiker, vor allem für Berufsanfänger, empfehlenswert. Neben diesen klassischen Nutzern von Kommentarliteratur ist der Thomas/Putzo aber auch für Personen und Institutionen, die häufiger ohne anwaltliche Vertretung Prozesse vor den Amtsgerichten führen, eine gute Anschaffung.
Der Kommentar bespricht die wesentlichen Problemstellungen in der ZPO und zeigt zumeist knapp - wenn auch nicht zu knapp - begründete Lösungswege auf. Dabei orientiert sich die Kommentierung bewusst an den Ansichten der Rechtsprechung und belegt diese mit Fundstellen. Der früher oft gegen den Kommentar geltend gemachte Einwand, von der Rechtsprechung abweichende Ansichten werden nicht als solche gekennzeichnet, dürfte immer weniger zutreffen. Die vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Ansichten aus der Literatur wird soweit wie möglich vermieden. Der Konzeption eines handlichen, übersichtlichen Handkommentars ist es auch geschuldet, dass der Leser auf die Behandlung von speziellen Einzelproblemen verzichten muss.
Dieses ist aber kein Mangel, sondern ein Vorteil des Buches. Die Beschränkung auf das Wesentliche entspricht den realen Anforderungen von und an Referendare und (junge) Praktiker. Tiefgreifende wissenschaftliche Auseinadersetzungen oder ausufernde Begründungen sind nicht Gegenstand der von Referendaren und (jungen) Praktikern anzufertigenden Arbeiten. Besonders in der Klausursituation wird eine schnell zu erfassende Hilfestellung erwartet, die zu einer - schon allein auf Grund des Zeitmangels - knappen Begründung befähigt.
Gerade die Prägnanz der Kommentierung in Verbindung mit einem übersichtlichen Aufbau und einem gut lesbaren sowie schnellen Überblick liefernden Schriftbild, macht die Stärke des Kommentars im Vergleich zu seinen umfangreicheren Konkurrenten - wie den jeweils circa 3000 Seiten starken, vom Format her größeren und etwa dreimal so teuren "Zöller" oder "Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann"- aus.
Der Kommentar ist in den meisten Bundesländern - zumeist als einziger ZPO-Kommentar - als Hilfsmittel im zweiten Staatsexamen zugelassen. Schon allein deswegen ist es jedem Referendar anzuraten, bereits frühzeitig mit dem Kommentar zu arbeiten und sich an die Vorteile und Grenzen des Buches zu gewöhnen, um in der Stresssituation Klausur die Vorteile des Buches ausnutzen zu können.
Obgleich durch die Referendare ein nicht unerheblicher Abnehmerkreis garantiert ist, haben es die Autoren in der 28. Auflage nicht nur mit der Aktualisierung an die neuste Gesetzeslage und Rechtsprechung bewenden lassen, sondern weitere Verbesserungen für die Nutzer herbeigeführt. Der Kommentar zeichnet sich durch viele Querverweise aus, die verhindern helfen, dass man Folgen für andere Prüfungspunkte vergisst. Auch die vielen - vom Text durch Unterstreichungen kenntlich gemachten - Tenorierungsvorschläge helfen, gerade in etwas entlegeneren Bereichen der ZPO, Fehler zu vermeiden.
Der Preis von 52 ist angemessen. Das Buch ist im C.H. Beck Verlag in der "gelben" Reihe erschienen.