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Es gibt zahlreiche Lehrbücher zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, zu den "Klassikern" gehört hierbei das Buch von Dieter Leipold.
Innerhalb einer Einführung in das Bürgerliche Recht beginnt das Werk mit den Grundlagen. Hierzu gehört eine Darstellung des Bürgerlichen Rechts im Rahmen der gesamten Rechtsordnung; dabei werden unter anderem Vergleiche mit dem Strafrecht, dem Grundgesetz und dem Verfahrensrecht aufgestellt. Historische Betrachtungen folgen im zweiten Kapitel, das die Vorgeschichte und Entstehung des BGB behandelt. Daran knüpfen weitere Grundlagen an, beispielsweise methodische Hinweise zur Anwendung des Gesetzes. Im Rahmen der Einführung werden auch noch Grundbegriffe des BGB ausführlich behandelt. Zunächst geht es um den schuldrechtlichen Vertrag, eines der wichtigsten Themen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, danach um die Abgrenzung von Besitz und Eigentum sowie subjektive Rechte. Auch das schwierige Abstraktionsprinzip und unerlaubte Handlungen werden erläutert.
Nach dieser Einführung, die die wichtigsten Grundkenntnisse vermittelt, folgen umfangreiche Kapitel zum Rechtsgeschäft, Rechtssubjekten und sonstigen Materien des Allgemeinen Teils. Willenserklärungen, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung, Vertretungen und andere Themen sind Schwerpunkt des ersten Abschnitts. Der zweite behandelt die Rechtsfähigkeit, juristische Personen, Vereine und das Namensrecht, im dritten Abschnitt wird unter anderem auf den Wohnsitz und die Verjährung eingegangen. Anschließend gibt es noch eine Definitionenliste sowie ein Paragraphen- und Sachregister.
Hat man sich erstmal mit der Gliederung vertraut gemacht, die nicht in allen Punkten logisch beziehungsweise praktisch ist und so auch nicht in einer Vorlesung verwendet wird, erkennt man schnell die Vorteile des Lehrbuchs von Dieter Leipold. Der theoretische Stoff wird für Laien und Anfänger verständlich erklärt und anhand von vielen Fällen und Beispielen aus der aktuellen Rechtssprechung wird auch die praktische Anwendung des Gelernten vermittelt. Schade ist hierbei nur, dass die Fälle sehr selten gutachterlich gelöst wurden, aber dies hätte den Umfang des Buches wohl zu weit ausgedehnt. Der Autor bietet dafür viele Definitionen, die in einem Gutachten notwendig sind und die man nicht zwingend aus dem Gesetzestext ableiten kann, sowie Schemata und Grafiken, die man sich gut einprägen kann. Sehr hilfreich sind auch die Kontrollfragen und Übungsfälle mit Lösungen am Ende jedes Kapitels, die dem Student ermöglichen, die erworbenen Kenntnisse selbst zu kontrollieren und gegebenenfalls noch einmal nachzuarbeiten.
Negativ anrechnen muss man dem Buch, dass es viel unnützen Ballast beinhaltet, der Studenten eher verwirren als ihnen helfen könnte, die abstrakte Materie des Allgemeinen Teils zu erfassen. Zudem vertritt der Autor auch in einigen strittigen Fragen Mindermeinungen, die zwar mit guter Argumentation noch vertretbar sind, doch sollte zumindest erwähnt werden, wie die herrschende Lehre eine Streitfrage beurteilt. Immerhin verweist Leipold auf viele andere Lehrbücher, Aufsätze und Entscheidungen, die den Horizont des Lesers erweitern und sein Wissen vertiefen können.
Fazit:
Dieses Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB ist für jene Studenten geeignet, die mit umfangreichen Arbeiten umgehen können. Es ist leicht verständlich geschrieben und bietet zahlreiche Lernhilfen und relevante Falllösungen, jedoch sollte man nicht vorbehaltlos alle Ansichten des Autors teilen, denn nicht immer entsprechen diese der herrschenden Meinung der Juristen.