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Das Steuerstrafrecht gilt gemeinhin als eine schwer verständliche Materie. Unter dem Begriff „Steuerstrafrecht“ versteht man die Straf- und Bußgeld- und Verfahrensvorschriften aus dem 8. Teil der Abgabenordnung. Diese sind vom Gesetzgeber speziell auf die Ahndung von Verstößen gegen Steuergesetze angepasst worden. Die einzelnen Straf- und Bußgeldvorschriften sind zumeist als so genannte "Blankettgesetze" ausgestaltet, das heißt, dass die steuerstrafrechtlichen Normen als wesentliche Strafbarkeitsvoraussetzung den Verstoß gegen an anderen Stellen – zum Teil auch in anderen Gesetzen – zu findende steuerliche Normen verlangen. Daher ist im Rahmen der Prüfung der Strafbarkeit wegen eines Steuerdelikts auch immer eine Prüfung der steuerrechtlichen Seite erforderlich. Gerade durch diese Verschmelzung der beiden Rechtsgebiete, Strafrecht und Steuerrecht, gilt das Steuerstrafrecht als so schwer.
Das hier besprochene Buch ist ein so genannter Spezialkommentar zum Steuerstrafrecht. Hier werden also die Probleme des Steuerstrafrechts nicht im großen Zusammenhang, sondern im Rahmen der Erläuterungen der einzelnen Vorschriften und deren Tatbestandsmerkmale besprochen.
Das Buch ist 1969 zum ersten Mal herausgebracht worden. 2009 erschien die nunmehr siebte Auflage; sie bringt die Kommentierung auf den Gesetzesstand Januar 2009. Er wurden das Schrifttum und die Rechtsprechung bis August 2008, teilweise sogar bis Januar 2009, berücksichtigt.
Bevor die einzelnen Vorschriften kommentiert werden, gibt es eine 50-seitige Einleitung zum Steuerstrafrecht und dessen geschichtlicher Entwicklung. Es folgt eine Erläuterung der Strafvorschriften der Abgabenordnung. Hier nimmt die Steuerhinterziehung (§ 370 AO), entsprechend der Relevanz in der Praxis, den weit größten Raum der Bearbeitung ein. Anschließend werden die Bußgeldvorschriften eingehend erörtert.
Den dritten Abschnitt des Buches bildet die Erläuterung des Steuerstrafverfahrens, das sich zum Teil stark vom normalen Strafverfahren unterscheidet. So wird das Steuerstrafverfahren überwiegend in Eigenregie der Finanzverwaltung betrieben und in der Regel gerade nicht von Staatsanwaltschaften und Polizei durchgeführt.
Egal ob man sich von Seiten des Steuerrechts oder des Strafrechts dem Thema Steuerstrafrecht nähert, erweist sich dieses Buch beim Verständnis der sehr komplizierten Thematik als außerordentliche Hilfe. Den Autoren gelingt es, durch eine klare Sprache dieses komplexe Rechtsgebiet zu erklären und ihm einiges an Schrecken zu nehmen. Dabei ist die Erörterung, obwohl sie gut lesbar ist, fundiert und in die Tiefe gehend. Dem Buch gelingt es so, eine gute Mischung aus wissenschaftlichem Tiefgang und hoher Praxistauglichkeit zu bieten. Die Ausführungen zu den einzelnen Problemen sind so verfasst, dass sie diese nicht nur knapp erläutern, sondern sehr ausführlich erklären. Der Leser ist daher auf wenige Vorkenntnisse aus einem der beiden Fachgebiete angewiesen, um die Probleme und deren Lösungen zu verstehen. Jedem einzelnen Unterkapitel ist ein ausführliches Verzeichnis des Schrifttums vorangestellt.
Das Schriftbild ist klar und dadurch angenehm zu lesen. Die zurückhaltende Verwendung von Hervorhebungen im Text erleichtert die Orientierung und markiert wirklich nur die wichtigsten Stichpunkte zum besprochenen Problem. Angesichts des Umstandes, dass Strafrechtler und Steuerrechtler nicht immer dieselben Informationsquellen verwenden, stellt es eine große Hilfe dar, dass im Buch neben den Fundstellen auch die Entscheidungsdaten von Urteilen angegeben werden.
Fast alle in der Praxis auftretenden gewöhnlichen und ungewöhnlichen Fälle dürften sich mit Hilfe dieses Kommentars gut lösen lassen. Nicht zu Unrecht ist das Buch inzwischen zu dem Standartkommentar im Steuerstrafrecht geworden.