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Das öffentliche Recht ist eines der drei Rechtsgebiete, in denen jeder Referendar geprüft wird. In den Klausuren des zweiten Staatsexamens kommt es darauf an einen konkreten Fall, der als Aktenauszug dem Kandidaten unterbreitet wird, in einer formal korrekten, gut begründeten und vor allem in der Praxis verwendbaren Weise zu lösen.
Die Vorausetzungen aus dem ersten Staatsexamen sollten im Vergleich zum Zivil- und Strafrecht eigentlich besser sein, denn immerhin muss man im öffentlichen Recht bereits im ersten Staatsexamen vertieft zu prozessualen Fragen Stellung nehmen. Jedoch ist das öffentliche Recht vom Umfang der möglichen materiellen Prüfungsthemen geradezu unerschöpflich und zudem erwarten in keinem anderen Rechtsgebiet die Kandidaten so unterschiedliche und vielfältige Aufgabenstellungen. Neben dem erstinstanzlichen Urteil muss in den meisten Bundesländern der Kandidat mit vielfältigen Aufgaben aus dem einstweiligen Verfahren, dem Normenkontrollverfahren, dem behördlichen Widerspruchsverfahren und dem behördlichen Verfahren rechnen. Neben diesen Aufgaben aus der staatlichen Sicht kommen all diese Bereiche auch in Klausuren aus der anwaltlichen Sicht vor.
Das Buch von Roland Kintz versucht den Leser in die Lage zu versetzen, sich ruhig und gelassen auf die unbekannten Aufgaben des Staatsexamens einzulassen. Es werden alle wesentlichen Klausurarten aus dem öffentlichen Recht angesprochen. Der Autor belastet den Leser aber nicht mit tief greifendem Detailwissen zu Spezialproblemen, sondern konzentriert sich auf die Vermittlung des wesentlichen Rüstzeugs zur Bewältigung jedweder Aufgabenstellung. Daher muss man - gerade für das materielle Recht - nebenher andere Werke zu Rate ziehen.
Die Kapitel zu den staatlichen Aufgabenstellungen sind in ihrem Umfang nach der praktischen Relevanz im Staatsexamen ausgerichtet. Dem Leser werden neben den Formalien, geschickt verpackt, auch einige häufig wiederkehrende Probleme des Verwaltungsprozessrechts, aber auch des materiellen Verwaltungsrechts vorgestellt. Durch diese Herangehensweise wird dem Leser verdeutlicht, in welcher Form er sein Wissen in einer Klausurlösung präsentieren muss, um möglichst großen Erfolg zu haben.
Hinsichtlich vieler, immer wiederkehrender Prüfungspunkte, bietet der Autor Formulierungshilfen (auch notfalls zum Auswendiglernen) an.
Auch wenn das Werk vergleichsweise knapp gehalten ist, bietet es mehr als nur das absolute Minimum an notwenigem Formalienwissen. Der Autor bemüht sich die Herangehensweise an Probleme so darzustellen, dass der Leser zumindest die groben Hintergründe des Problems und der Lösung "verstehen" kann. Hierdurch wird der Leser besser auf die Klausuren vorbereitet. Denn in den Klausuren werden die wirklich hohen Punktzahlen nur durch einen nachvollziehbaren und gut begründeten Lösungsweg erzielt, den man nur dann zu Papier bringen kann, wenn man die Hintergründe verstanden hat.
Durch diesen "ganzheitlichen" Ansatz werden die Referendare etwas enttäuscht, die gerne schematisch lernen. Das Buch stellt Prüfungsschemata in den Hintergrund.
Wie alle Werke zum Verwaltungsrecht leidet das Buch an den zum Teil großen Unterschieden in den einzelnen Bundesländern - sei es in Rechtsfragen oder in den formalen Gepflogenheiten. Der Autor bemüht sich redlich, möglichst alle Eigenarten aus den 16 Bundesländern einzubauen und kenntlich zu machen, was ihm im Wesentlichen auch gelingt. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn die bundesländerspezifischen Unterschiede auch optisch deutlicher gekennzeichnet wären. Gerade in Passagen mit vielen Unterschieden zwischen den Bundesländern kann der Leser den Überblick verlieren und sich Dinge aneignen, die in seinem Bundesland nicht so gerne gesehen werden.
Auch sonst erfordert das Buch einen sehr aufmerksamen Leser, ist also eher weniger für die Lektüre in der Bahn und so weiter geeignet. Der Autor geht zum einen sehr sparsam mit Hervorhebungen (Kursivdruck, Fettdruck, ...) um. Zum anderen birgt die Prägnanz der Erörterungen immer die Gefahr, dass man schnell einen wesentlichen Gesichtspunkt in den recht langen Absätzen überliest. Der Umfang des Fließtextes zu den einzelnen Randnummern erschwert auch die Verwendung des Buches als Nachschlagewerk.
Anzuerkennen ist, dass neben den Aufgaben aus staatlicher Sicht, denen circa neunzig Prozent des Buches gewidmet sind, der Autor auch den mittlerweile ebenso bedeutenden Anwaltsklausuren und dem Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung ein Kapitel gewidmet hat. Diese sind zwar im Vergleich zu der Besprechung von Klausuraufgaben aus staatlicher Sicht recht knapp geraten, doch ist zu bedenken, dass prozess- und materiellrechtlich zumeist dieselben Problembereiche behandelt werden, so dass die Beschränkung auf die Besonderheiten nachvollziehbar wird.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es Roland Kintz mit diesem Buch - trotz der kleineren Schwächen - gelungen ist die richtige Mischung aus Tiefgang in Probleme und Überblick über Lösungswege zu finden.
Durch den klaren Aufbau und die praxisnahe Schwerpunktsetzung stellt das Buch eine große Hilfe für jeden Referendar bei der Bewältigung öffentlich-rechtlicher Aufgabenstellungen dar.