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Das geltende deutsche Recht ist mitunter ein schwieriges Thema, das sich wesentlich besser verstehen lässt, wenn man seine Geschichte kennt. Deshalb müssen sich viele Studenten der Rechtswissenschaft auch mit der Rechtsgeschichte auseinander setzen. Um bei dem umfangreichen Stoffgebiet nicht den Überblick zu verlieren, lohnt sich die Arbeit mit Lehrbüchern wie dem "Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte".
Es beginnt mit einer Einleitung, die zunächst eine Erläuterung von Grundbegriffen des Rechts, beispielsweise der Abgrenzung von Gesetzen und Gewohnheitsrecht, enthält, was es Laien und Anfängern erleichtern soll, mit dem Buch zu arbeiten. Weiterhin schildert der Autor, welche Bedeutung die Rechtsgeschichte für Juristen hat, gibt mittels einer Gliederung einen groben Überblick über das von ihm behandelte Stoffgebiet und stellt auch das Schrifttum vor.
Nach diesen Vorüberlegungen behandelt das Lehrbuch das Recht in der germanischen Zeit, wobei sich der Autor vor allem auf die Angaben des römischen Konsuls Tacitus beruft, die, wie eingeräumt wird, sehr umstritten sind. Das dritte Kapitel beleuchtet die fränkische Zeit, die aus diesem Zeitraum stammenden Rechtsquellen wie die Volksrechte, die Verfassung in der fränkischen Zeit und das fränkische Recht im engeren Sinne. Es folgen Ausführungen zum Hochmittelalter, die unter anderem die Lehensverhältnisse, die Kirche im Feudalstaat und Anfänge der Rezeption des römischen und kanonischen Rechts zum Thema haben.
Die folgenden Kapitel beschreiben rechtshistorisch das Spätmittelalter und die Frühe Neuzeit. Die Rechtsquellen werden nunmehr zahlreicher, das Recht wird stetig weiterentwickelt und weist mehr Parallelen zum heutigen auf. Dies fällt auch in Kapitel sieben auf, das sich dem Zeitalter des liberalen Rechtsstaates von 1806 bis 1900 widmet. Gravierende Entwicklungen und Veränderungen - und im Nationalsozialismus auch Pervertierungen - des Rechts zeigt das Kapitel acht auf, das das Zeitalter des sozialen Rechtsstaates des 20. Jahrhunderts erklärt. Abschließend folgen ein Namen- und Sachverzeichnis sowie eine Auflistung der Rechtssprichwörter.
"Zwei Juristen, drei Meinungen", so sagt man - für Historiker gilt dabei Ähnliches. Oftmals stützen sie sich notgedrungen auf Spekulationen oder unzuverlässige Quellen, auch heute noch. Da ist es gar nicht so einfach, ein gutes Lehrbuch zu finden, das den Leser nicht in dir Irre führt oder dessen zweifelhafte Informationen man ständig verifizieren muss. Das Lehrbuch "Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte" bietet den Vorteil, dass es bei umstrittenen Ansichten verschiedene Gesichtspunkte aufzeigt, dass es (Rechts-)quellen wie die Germania von Tacitus zwar kritisch hinterfragt, aber auch gebührend würdigt. Trotzdem folgt der Autor nicht immer der herrschenden Meinung anderer Rechtshistoriker, beispielsweise schreibt er, über den ersten Entwurf des BGB sei überwiegend positiv geurteilt worden - eine Aussage, die man so in kaum einem anderen Lehrbuch finden wird. Gleichwohl gehen die Autoren Gmür und Roth aber auch auf - von ihnen so bezeichnete - Mindermeinungen ein, die heftige Kritik an dem BGB äußerten. Diese zunächst unwesentlichen erscheinenden Abweichungen von anerkannten historischen Betrachtungen können einen Studenten, der sich auf die Aussagen des Buches verlässt, in einer Klausur wichtige Punkte kosten. Es ist also auf jeden Fall angebracht, selbst kritisch den Inhalt des Grundrisses zu hinterfragen und mit einem anderen Werk zur deutschen Rechtsgeschichte zu vergleichen - was für in Fragen der Historie nicht allzu belesene Jurastudenten ohnehin erforderlich sein wird. Denn das hier vorliegende Lehrbuch setzt ein breites Spektrum an Hintergrundwissen voraus, es erläutert die Geschichte des deutschen Rechts zwar plausibel und anschaulich, geht aber immer nur in aller Kürze auf den historischen Kontext ein, der nötig ist, um ein Themengebiet auch wirklich zu verstehen. Somit ist es ratsam, das Buch nur dann zu lesen, wenn man einen Überblick über das Thema sucht oder aber ein knappes Lehr- beziehungsweise Lernbuch für die Klausurwiederholung nutzen möchte. Ansonsten ist es unabdingbar, den Inhalt des Grundrisses zu vertiefen - aber immerhin bietet das Lehrbuch auch hierfür genügend Literaturhinweise.
Der "Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte" ist logisch aufgebaut und in einer verständlichen Sprache verfasst, sodass auch Laien das Buch problemlos lesen können. Das Layout arbeitet mit verschiedenen Schriftgrößen und Hervorhebungen, die deutlich machen, welche Punkte besonders wichtig sind. Positiv fällt auf, dass am Rand eines jeden Textes dessen Kerngedanke als Stichpunkt formuliert wurde, was eine erhebliche Erleichterung für das Finden bestimmter Absätze und auch das Lernen darstellt.
Fazit:
Knapp, übersichtlich und einfach präsentiert dieses Lehrbuch die komplizierte, umfangreiche Thematik der deutschen Rechtsgeschichte. Der Leser muss beachten, dass hier nur das nötigste Hintergrundwissen vermittelt wird und der Autor nicht immer herrschenden Ansichten folgt. Sieht man von diesen Kritikpunkten allerdings ab, bleibt ein zur Klausurvorbereitung hervorragend geeignetes Buch.